Was macht die Polizei?

Was macht die Polizei?

Was macht die Polizei? - Ein Polizist

Wenn Sie sich akut bedroht fühlen rufen Sie immer den Notruf der Polizei unter der Telefonnummer 110 an!

Auch, wenn Sie als Nachbarn oder Freunde Zeugen häuslicher Gewalt werden wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Wenn ein Notruf eingegangen ist, fahren sofort möglichst eine Polizeibeamtin und ein Polizeibeamter zum Tatort. Zunächst wird der Sachverhalt geklärt, das heißt, dass alle Beteiligten getrennt befragt werden.

Dann entscheiden die Polizeibeamten, ob die Gefahr besteht, dass es auch zukünftig zu weiteren Gewalttaten kommen wird. In diesem Fall wird die Polizei den Täter für einige Tage aus der Wohnung verweisen. Er darf dann für die entsprechenden Tage die Wohnung nicht mehr betreten. Er darf ein paar Sachen einpacken, die er für diese Tage braucht, und muss dann den Wohnungsschlüssel abgeben. Diese Entscheidung können die Beamten auch gegen den Willen der betroffenen Frau fällen!

Die Polizeibeamten schreiben dann eine Strafanzeige und senden einen Bericht an die BISS-Beratungsstelle, damit diese mit der betroffenen Frau Kontakt aufnehmen und sie zeitnah unterstützen kann.

Wenn Kinder mit in der Wohnung leben, wird auch das Jugendamt informiert.

Wer schlägt muss gehen!